Altenpflegeheime, Betreutes Wohnen, Ärztehäuser/Medizinische-Versorgungs-Zentren, Kliniken

  • Altenpflegeheime und Wohnungen des Betreuten Wohnens in Städten ab ca. 10.000 Einwohner
  • Ärztehäuser und Medizinische Versorgungs-Zentren in Städten ab ca. 30.000 Einwohner
  • Kliniken, Reha-Zentren in Städten ab 80.000 Einwohner oder in Monopolstandorten